Gesetzliche Gewährleistung
Als Verbraucher haben Sie beim Kauf von Waren gesetzliche Gewährleistungsrechte.
Die folgende harmonisierte Mitteilung der Europäischen Union informiert Sie in einheitlicher Form über die wichtigsten Grundzüge des gesetzlichen Gewährleistungsrechts.
Gewährleistung bei ringshop
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig von unseren freiwilligen und zusätzlichen Serviceleistungen wie dem 101-Tage-Rückgaberecht oder dem kostenlosen Ringweitentausch.
Welches Gewährleistungsrecht im Einzelfall Anwendung findet, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere bei grenzüberschreitenden Verbraucherverträgen nach den dafür geltenden Kollisions- und Verbraucherschutzvorschriften.
Für Verbraucherkäufe, auf die das österreichische Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) Anwendung findet, beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Waren grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe.
Zeigt sich innerhalb eines Jahres ab Übergabe ein Mangel, wird nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorhanden war.
Im Gewährleistungsfall können Verbraucher nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zunächst zwischen Verbesserung – insbesondere Reparatur – und Austausch wählen. Das gewählte Mittel kann insbesondere dann ausgeschlossen sein, wenn es unmöglich oder gegenüber der anderen Abhilfe mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre.
Verbesserung und Austausch erfolgen nach den gesetzlichen Voraussetzungen kostenlos, innerhalb angemessener Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten.
Neue Regelung ab 1. Oktober 2026
Für Verträge, die nach dem 30. September 2026 abgeschlossen werden und auf die das österreichische VGG Anwendung findet, gilt zusätzlich:
Bevor wir im Rahmen der Gewährleistung eine Abhilfe durchführen, informieren wir Sie über Ihr Recht, nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zwischen Verbesserung und Austausch zu wählen, sowie über die mögliche Verlängerung der Gewährleistungsfrist bei einer Verbesserung.
Wird innerhalb der Gewährleistungsfrist eine Verbesserung – insbesondere eine Reparatur – durchgeführt, um den mangelfreien Zustand der Ware herzustellen, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr.
Bei einer regulären zweijährigen Gewährleistungsfrist kann die Gewährleistungsfrist dadurch insgesamt längstens drei Jahre ab der ursprünglichen Übergabe betragen.
Freiwillige ringshop-Serviceleistungen
Unser 101-Tage-Rückgaberecht und unser einmaliger kostenloser Ringweitentausch sind zusätzliche freiwillige ringshop-Leistungen.
Sie schränken Ihre gesetzlichen Gewährleistungs- und Widerrufsrechte nicht ein und ersetzen diese nicht.
Insbesondere wird ein berechtigter Gewährleistungsfall nicht auf Ihren einmaligen kostenlosen Ringweitentausch angerechnet.
Herstellergarantien
Eine freiwillige Herstellergarantie besteht unabhängig von Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein.
Soweit ein Hersteller für das gesamte Produkt eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt und uns die gesetzlich erforderlichen Informationen darüber zur Verfügung stellt, stellen wir die dafür vorgeschriebenen zusätzlichen Informationen und das entsprechende EU-Garantielabel beim jeweiligen Produkt bereit.
